1. Geltungsbereich, Leistungsumfang
1.1.
Die Firma Laserplast Richard Wagner Kunststoffverarbeitungs GmbH
(nachfolgend auch „LPRW“ genannt) mit Firmensitz in
A-1140 Wien Missindorfstrasse 21, stellt dem Kunden einen
betriebsbereiten, Speicherplatz (Webhosting) auf einem Server nach
den Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Verfügung, wie in der
Bestellung bzw der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher
beschrieben. Der Webspace steht dem Kunden zur Nutzung im
vorgesehenen Umfang zur Verfügung. LPRW behält sich das
Recht vor, dem Kunden, ein dem im Bestellformular angegebenen
Referenzmodell vergleichbares Webhosting, zur Verfügung zu
stellen. Dabei wird, soweit im Rahmen der Möglichkeiten für
LPRW ohne zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten
realisierbar, auf Wünsche des Kunden Rücksicht genommen.
Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Server-Hardware
besteht jedoch nicht. Der Vertrag kommt durch Angebot von LPRW und
Zahlung durch den Kunden zu Stande.
1.2.Sofern im Bestellformular, der Preisliste
oder der Leistungsbeschreibung eine bestimmte Kapazität genannt
ist, gilt diese für den gesamten gemäß Vereinbarung
zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem
auch der Speicherung von Logfiles des Internet-Servers. Der Kunde
darf lediglich die vereinbarte Speicherkapazität nutzen. Sofern
sich durch eine Überschreitung derselben eine verminderte
Leistung oder Datenverluste oder Verzögerungen oder dgl.
ergeben, haftet LPRW hierfür jedenfalls nicht.
1.3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde allein für die Datensicherung verantwortlich. LPRW ist berechtigt, für die Wiederherstellungsleistungen ein Entgelt gemäß dem vereinbarten Stundensatz für sonstige Leistungen zu verlangen, sofern der Ausfall der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist bzw wenn es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt.
1.4. Der Kunde ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig, zumindest einmal täglich, zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten; die Erstellung von Sicherungskopien hat jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Kunden zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor durch LPRW angekündigten Wartungsarbeiten. Dies gilt auch, wenn und soweit sich LPRW zur Erstellung von Backups verpflichtet hat. Die Backup-Kopien (Sicherungskopien) des Kunden dürfen nicht auf dem Server gespeichert werden.
1.5. Sofern dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich LPRW vor, diese jederzeit zu ändern, wenn dies aus Sicht von LPRW rechtlich oder technisch sinnvoll bzw nötig erscheint und dem Kunden eine neue IP-Adresse zu Verfügung zu stellen; allfällige aus der Änderung resultierende Ansprüche des Kunden, insb. für Aufwandsersatz, sind ausgeschlossen.
1.6. LPRW betreibt und wartet den Server und sorgt für die Anbindung des Servers an das Internet. Die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. LPRW überwacht die Funktionstüchtigkeit des Servers und seine Verbindung zum Internet und bemüht sich, auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend zu beheben. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc vorzukehren, wird LPRW einmal wöchentlich ein Backup der Daten des Serversystems erstellen.
1.7. Die Server von LPRW sind in den genutzten
Rechenzentren über eine entsprechende Systemarchitektur an das
Internet angebunden. Es besteht keine direkte Anbindung eines
einzelnen Servers an das Internet. Aus technischen Gründen sind
daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern
an bestimmten Punkten limitiert, so dass ein erhöhtes
Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern dazu führen
kann, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im
Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen
Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung
steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch
auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für
Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem
Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf
die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.
1.8. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von Kundensoftware ausgehender Datenverkehr über Webserver nicht gestattet ist. Mailversand bei Hosting-Produkten wird über den Server von LPRW abgewickelt.
1.9. Die Weitergabe, insbesondere der Wiederverkauf, der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ist untersagt und bedarf einer gesonderten ausdrücklichen und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung von LPRW.
2. Entgelte,
Preisänderungen und Zahlungsbedingungen; Einwendungen gegen die
Rechnung
2.1. LPRW erhebt einmalige bzw laufende Entgelte lt Leistungsbeschreibung, Entgeltbestimmungen bzw Bestellformular. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den Kosten nicht enthalten sind die Kosten des Internetzuganges.
2.2. LPRW behält sich bei einer Änderung der für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Wurden mit dem Kunden Rabatte gegenüber der üblichen Preisliste vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Für Verbraucher gilt: die Entgelte setzen sich je nach Produkt insbesondere aus den Server-Kosten, Kosten des Server-Housings und der damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern, Kosten der Domains bei der jeweiligen Registrierungsstelle zusammen; sollten sich die zugrunde liegenden Kosten verändern, erhöht bzw senkt sich das Entgelt entsprechend; bei Verbrauchern gilt dies jedoch nur, soweit die zugrunde liegenden Kosten sich durch Umstände, die durch LPRW nicht beeinflussbar sind, verändert haben; eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.
2.3. Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich (bei Unternehmern: schriftlich) anderes vereinbart wurde.
2.4. Entgelte sind, sofern nichts anderes
ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern
– schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu bezahlen.
Zahlungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.
2.5. LPRW ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, Bearbeitungsgebühren sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen. Zahlungserinnerungen werden ohne Gebühren per Email versandt. Bei schriftlichen Mahnungen per Post stellt LPRW Mahnspesen in der Höhe von € 8,00 in Rechnung.
2.6. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber LPRW und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von LPRW nicht anerkannter Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt: die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber LPRW ist nur möglich, sofern entweder LPRW zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder von LPRW anerkannt worden ist.
2.7. Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
2.8. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. LPRW wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
2.9. Der Kunde haftet für alle
Entgeltforderungen, die aus der Nutzung des ihm zur Verfügung
gestellten Dienstes bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte)
resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung vom Kunden zu
vertreten ist.
2.10. LPRW verschickt nach Wahl des Kundens die Kundenrechnung entweder per Post oder E-mail oder stellt sie dem Kunden im Kundencenter mittels Link zum Abruf zur Verfügung. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte.
2.11. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.
3. Vertragsdauer und
Kündigung; Sperre; Datenlöschung bei Beendigung
3.1. Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann, sofern nicht anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden. Kündigungen durch den Kunden bedürfen eines eingeschriebenen Briefes (ist der Kunde Verbraucher, ist die einfache Schriftform ausreichend). Für die Rechtzeitigkeit ist das Eingangsdatum bei Laserplast Richard Wagner Kunststoffverarbeitungs GmbH maßgeblich. Kündigungen per Fax oder E-mail können aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert werden.
3.2. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch LPRW. LPRW ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.
3.3. Grundsätzlich kann der Verbraucher von
einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz
abgegebenen Vertragserklärung (zB Bestellung per Post oder Fax
über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet)
binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht
als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der
Lieferung der bestellten Ware bzw. im Fall der Erbringung von
Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die
Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der
Frist abgesendet wurde.
Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß
§ 5f KSchG, insbesondere bei Waren, die nach
Kundenspezifikationen angefertigt wurden, dies trifft auf
Domainregistrierungen zu.
Sofern bei Dienstleistungen der Beginn
der Ausführung dem Verbraucher gegenüber binnen 7 Werktagen
vereinbart wurde, besteht ebenfalls kein Rücktrittsrecht. Tritt
der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat er die
Kosten der Rücksendung zu tragen.
3.4. LPRW ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw Dienstabschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zurechenbarer Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde die „Netiquette“ nicht einhält oder trotz Aufforderung von LPWR störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich entfernt oder Dienste missbräuchlich in Anspruch nimmt oder von ihm eingesetzte Software nicht laufend am aktuellsten Stand hält und dies dadurch die Sicherheit des Netzes und der Einrichtungen von LPRW beeinträchtigt; oder wenn der Kunde gegen Rechtsvorschriften verstößt oder gegen vertragliche Vorschriften verstößt oder aufgrund seiner Nutzung ein ungewöhnlich hoher Datentransfer verursacht wird. LPRW hat hierbei den Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits und bloßer Diensteunterbrechung bzw Dienstabschaltung andererseits liegt im freien Ermessen von LPRW. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass LPRW bei Angriffen auf seine Systeme durch Dritte ebenfalls berechtigt ist, die Services des Kunden vorübergehend zu sperren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.
3.5. Wenn Fair Use Regelungen vom Kunden überschritten werden, hat LPRW ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche bzw kann, unter Hinweis auf das sonstige Vertragsende, den Kunden zum Umstieg auf ein neues Produkt binnen 1 Woche auffordern.
3.6. Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, der Diensteunterbrechung bzw –abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von LPRW auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
3.7. Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen von LPRW gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die von LPRW zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 3.2 und 3.3 berechtigen würden.
3.8. Der Kunde wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses LPRW
zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr
verpflichtet ist. LPRW ist daher zum Löschen gespeicherter oder
abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige und
regelmäßige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher
Inhaltsdaten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Aus der berechtigten Löschung kann der Kunde daher keinerlei
Ansprüche gegen LPRW ableiten.
4. Software
4.1. Der Kunde darf auf dem Webspace keine andere Software installieren, nutzen oder sonst verwenden als jene, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zugänglich gemacht wird oder diese gesondert und – außer bei Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde. Bei Verstößen ist der Kunde verpflichtet, LPRW schad- und klaglos zu halten.
4.2. LPRW behält sich das Recht vor, bereits installierte Software kurzfristig und ohne Vorankündigung zu deaktivieren, sofern sie die Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet. Hiervon wird der Kunde per Brief, Fax oder E-Mail informiert.
4.3. Jedenfalls hat der Kunde auch dafür zu sorgen, dass die von ihm verwendeten Programme keinerlei Störungen verursachen. Störungen, die die Einrichtungen oder Dienstleistungen von LPRW beeinträchtigen, sind für LPRW ein Grund zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw –abschaltung.
4.4. Sofern der Kunde selbständig von außen auf den Server zugreift, erfolgt dies durch geeignete seitens des Kunden zu beschaffende Software. Sofern von LPRW angeboten, ist LPRW bereit, benötigte Software gegen gesondertes Entgelt und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftliche Vereinbarung bereitzustellen. Auch diesfalls wird dem Kunden eine nicht-ausschließliche Nutzungsbewilligung an der Software eingeräumt; die Lizenzbestimmungen der Software sind strengstens zu beachten, bei Verletzungen wird der Kunde LPRW schad- und klaglos halten; ein Exemplar der Lizenzbestimmungen wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt.
5. Verantwortung des
Kunden für Inhalte und Nutzung
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Webspace keine rechtswidrigen Inhalte oder Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf rechtswidrige Inhalte, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Links auf solche Angebote zu veröffentlichen. Bei Verstößen ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung gegenüber LPRW verpflichtet. Dies gilt auch für jede andere Form der missbräuchlichen Nutzung. Zur Kontrolle von Inhalten des Kunden, die am Server gespeichert sind oder transportiert werden, ist LPRW weder berechtigt noch verpflichtet. LPRW haftet nicht für diese Inhalte und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang zu diesen Inhalten über einen Link von der Homepage von LPRW erfolgt. Wird LPRW deswegen in Anspruch genommen, ist der Kunde zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.
5.2. Der Kunde nimmt die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes 2003 und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und der einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber LPRW die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, LPRW schad- und klaglos zu halten, falls LPRW wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. Wird LPRW entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne, dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde – außer im Fall groben Verschuldens von LPRW – den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
5.3. Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für LPRW oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend ist, widrigenfalls er LPRW schad- und klaglos halten wird. Er nimmt weiters zur Kenntnis, dass bei übermäßigem Datentransfer der Server überlastet sein kann und daher gegebenenfalls nicht funktioniert. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen LPRW sind ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, LPRW unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Der Kunde verpflichtet sich, von ihm eingesetzte Software laufend am aktuellsten Stand zu halten, sofern dies sicherheitsrelevante Auswirkungen haben kann.
5.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass LPRW keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport bzw zur Anbindung des Servers an das Internet trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich LPRW anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des ECG (E-Commerce-Gesetz) und des Urheberrechtsgesetzes, wonach LPRW unter bestimmten Voraussetzungen (insb § 18 ECG) berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen.
5.5. Der Kunde ist zur unbedingten Absicherung seines Webspaces sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch „Hacker“ erfolgen kann. LPRW steht dafür nicht ein, sofern LPRW nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dadurch generierte Entgeltforderungen sind (außer im Fall des Verschuldens von LPRW) vom Kunden zu begleichen. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich LPRW zu melden. Jedenfalls haftet der Kunde für Schäden, die LPRW durch mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den Kunden; durch Weitergabe an Dritte; durch nicht rechtzeitige Meldung eines entsprechenden Verdachtes, dass Daten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.
5.6. Der Kunde darf nicht nach Daten anderer Kunden von LPRW oder von LPRW selbst, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, suchen, diese oder Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen nicht weitergeben, verkaufen oder sonst verwerten. Stößt der Kunde auf derartige Daten, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind oder erhält er Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen, hat der Kunde LPRW unverzüglich zu informieren und jedenfalls die Vertraulichkeit zu wahren.
6. Gewährleistung;
Haftung und Haftungsausschlüsse
6.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin LPRW den Mangel angezeigt hat.
6.2. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von LPRW entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Pkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
6.3. LPRW übernimmt keine Gewähr dafür,
dass der vom Kunden bestellte Webspace und die Software allen
Anforderungen des Kunden entspricht, mit anderen Programmen des
Kunden zusammenarbeitet sowie, dass die Programme ununterbrochen und
fehlerfrei laufen oder, dass alle Fehler behoben werden können.
Gegenüber Unternehmern ist überdies die Gewährleistung
auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der
Programmfunktion beschränkt. Kommt es auf Grund von
technologisch zweckmäßigen Softwareupdates von LPRW zu
Inkompatibilitäten beim Kunden, so sind Ersatzansprüche
gegen LPRW ausgeschlossen.
6.4. LPRW betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. LPRW übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer LPRW hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt.
6.5. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen. Die ständige Verfügbarkeit der vertraglichen Leistungen von LPRW kann daher nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich von LPRW. LPRW haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern aufgrund von Leistungsausfällen, die in der Einflusssphäre von LPRW oder von ihm beauftragten Dritten liegen, bleiben unberührt.
6.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass LPRW bei Anrgiffe auf seine Systeme durch Dritte ebenfalls berechtigt ist, die Services des Kunden vorübergehend zu sperren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.
6.7. Festgehalten wird, dass die vorstehenden Bestimmungen allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lassen.
6.8. Die Haftung von LPRW aus diesem Vertrag wird für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn generell ausgeschlossen. Abweichend vom ersten Satz gilt für Verbraucher: die Haftung von LPRW für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
6.9. Der Kunde ist verpflichtet, LPRW von jeglicher Unterbrechung oder Störung von vertragsgegenständlichen Telekommunikationsdiensten oder -geräten unverzüglich zu informieren, um LPRW, soweit LPRW dazu vertraglich verpflichtet ist, die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der Kunde andere Firmen aus welchem Grund auch immer mit der Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt LPRW für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen des Kunden (zB Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung. Wenn bei einer Überprüfung durch LPRW kein von LPRW zu vertretender Fehler festgestellt wird, hat der Kunde LPRW, den LPRW entstandenen Aufwand, entsprechend dem laut Preisliste vorgesehenen Stundensatz für Leistungen von LPRW sowie allenfalls angefallene Barauslagen zu ersetzen.
6.10. Bei Firewalls, die von LPRW aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, geht LPRW mit Sorgfalt vor, weist jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist. Die Haftung von LPRW für Nachteile, die dadurch entstehen, dass installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen, sofern dies von LPRW nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Spamfilter und Virenfilter funktioniert ebenfalls nicht in jedem Fall vollkommen; der Kunde nimmt überdies zur Kenntnis, dass bedingt durch die Funktionsweise von Spam- bzw Virenfiltern sein E-Mail-Verkehr beeinträchtigt sein kann, ohne dass er Fehlermeldungen erhält.
6.11. LPRW wird sich bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach Möglichkeit, spätestens sieben Tage vorher zu planen, wenn zu erwarten ist, dass die Wartungstätigkeit oder Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit führt oder aus sonstigen Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint. Der Kunde muss sich laufend im Kundencenter von LPRW über geplante Wartungsarbeiten informieren; dort erhält der Kunde die Information, zu welchen Zeiten Wartungsarbeiten vorgesehen sind. Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden gegen LPRW, sofern LPRW kein Verschulden an den Ausfällen trifft, wobei gemäß den allgemeinen Haftungsregelungen dieser Vereinbarung die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen für Personenschäden gegenüber Verbrauchern) ausgeschlossen ist.
7. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
7.1. LPRW und seine Mitarbeiter unterliegen dem
Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den
Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach
dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht
begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden
nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen
Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso
erfolglose Verbindungsversuche.
7.2. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz von LPRW ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
7.3. Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und
des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die
Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und
nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu
verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss,
Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit
dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von
Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an
Notrufträger gem § 98 TKG 2003. Soweit LPRW gemäß
TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist,
wird LPRW dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
7.4. LPRW wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.
7.5. Stammdaten werden gem § 97 Abs 2 TKG von LPRW spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
7.6. Zugangs- und Verbindungsdaten werden vom ISP grundsätzlich sofort gelöscht, sofern nicht technische oder verrechnungstechnische Gründe dagegen sprechen.
7.7. Inhaltsdaten werden von LPRW nicht
gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige
Speicherung nötig ist, wird LPRW gespeicherten Daten nach
Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die
Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird LPRW die Daten
unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
7.8. Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung
dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch
Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung
notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt
werden dürfen.
7.9. Der Kunde gestattet LPRW die Aufnahme seines Namens bzw Firma in eine Referenzliste, die auch auf der Website von LPRW veröffentlicht werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
7.10. Der Kunde erklärt sich einverstanden, von
LPRW Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von
LPRW sowie Geschäftspartnern von LPRW in angemessenem Umfang per
E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich
seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei
LPRW. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung
jederzeit widerrufen. LPRW wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die
Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten
abzulehnen.
7.11.LPRW hat alle technisch möglichen und
zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die gespeicherten Daten
im Sinne der Datensicherheitsbestimmungen des DSG zu schützen.
Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei
LPRW gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw
diese weiter zu verwenden, haftet LPRW dem Kunden gegenüber nur
bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. In
Abänderung davon gilt für Verbrauchergeschäfte: die
Haftung von LPRW ist ausgeschlossen, wenn LPRW oder eine Person, für
die LPRW einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht
fahrlässig verschuldet hat.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen. Es gelten weiters die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LPRW, soweit diese Bedingungen den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegen stehen.
8.2. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Stets hat der Kunde seine Kundennummer anzugeben (Mitteilungen von Verbrauchern sind auch ohne Kundennummer wirksam, sofern sie zugeordnet werden können).
8.3. Für eventuelle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz von LPRW sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
8.4. LPRW ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte gilt: LPRW ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
8.5. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift einschließlich E-Mailadresse unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Mitteilungen gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift einschließlich bisher bekanntgegebenen E-Mailadresse gesandt wurden.
8.6. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren, die mit dem Abschluss des Vertrags verbunden sein sollten, trägt der Kunde.
SONDERBESTIMMUNGEN BEI DOMAINREGISTRIERUNG
In Ergänzung zu (bzw bei Widersprüchen abweichend von) den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gilt folgendes:
LPRW vermittelt und reserviert die beantragte Domain
im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte
Domain noch nicht vergeben ist. LPRW beginnt mit der Bearbeitung des
Geschäftsfalls binnen 5 Werktagen nach Vertragsschluss
(Bezahlung durch den Kunden); der Erfolg der Reservierung kann nicht
garantiert werden, da eine Domain ggf nicht mehr verfügbar sein
kann (first come first served).
Das Vertragsverhältnis
für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch
jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt,
unter Einbeziehung der AGB der jeweiligen Registrierungsstelle. Links
zu AGB der Registrierungsstellen befinden sich auf Website von LPRW.
Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt,
ist in den Beträgen, die LPRW dem Kunden verrechnet, enthalten
(sofern nicht anders vereinbart). LPRW verrechnet dem Kunden
diesfalls vereinbarungsgemäß das Entgelt für die
Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine
Verwaltungsgebühr.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit LPRW aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss, sofern nicht zwischen LPRW und dem Kunden ausdrücklich (und bei Unternehmern: schriftlich) anderes vereinbart wurde.
Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden von LPRW auf Wunsch zugesandt.
LPRW ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet, hat aber das Recht, im Fall von Bedenken die Registrierung zu verweigern. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird LPRW diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Die Bestimmungen gelten bei Domaintransfers sinngemäß. Scheitert der Transfer aus Gründen, die nicht in der Sphäre von LPRW liegen oder ist die automatisierte Verarbeitung nicht möglich, hat der Kunde das Entgelt dennoch zu bezahlen. Für weitere Bemühungen von LPRW muss der Kunde ein gesondertes Entgelt entrichten.
Der Kunde hat einen Transfer LPRW bekannt zu geben und den Vertrag mit LPRW unter Einhaltung der Kündigungsfrist und eventeller Zahlung von Restlaufzeitentgelten zu kündigen. Der Kunde hat daher selbst vorzukehren, dass er die Domain rechtzeitig transferiert.


